1 januar feiertagszuschlag
Die Weihnachtszeit naht — und damit auch die stets wiederkehrende Frage, ob ein Feiertagszuschlag gesetzlich festgelegt ist und vom Arbeitnehmer eingefordert werden kann. Denn längst nicht jeder Betrieb gewährt während dieser Zeit Betriebsurlaub. In vielen Branchen ist es stattdessen üblich, an den Feiertagen zu arbeiten. Ob für diesen Einsatz ein Zuschlag zusteht, ist jedoch nicht immer klar. Offiziell gelten nur der Dezember sowie der 1. Januar als staatlich anerkannte und somit deutschlandweit geltende Feiertage, an denen das Arbeiten in der Regel untersagt ist. In einigen Branchen muss der Betrieb jedoch auch während dieser Tage aufrechterhalten werden, damit das öffentliche Leben weiterhin in geordneten Bahnen verläuft. Wer als Betroffener an den gesetzlichen Ruhetagen, also auch sonntags, arbeiten muss, dem steht als Ausgleich ein Ersatzruhetag zu, der binnen zwei Wochen umgesetzt werden muss. Bei Feiertagsarbeit müssen Arbeitnehmer binnen acht Wochen einen Ausgleichtag erhalten. Wer den Dezember daheim verbringen möchte, muss in den meisten Betrieben — ebenso wie am Silvestertag — Urlaub einreichen.
1. Januar: Der Feiertagszuschlag im Detail
All diese Fragen und noch viele mehr werden in den folgenden Abschnitten beantwortet. Unser Ziel ist es, dir einen klaren und umfassenden Überblick über das Thema zu geben, damit du gut informiert bist und deine Rechte und Pflichten in Bezug auf Feiertagszuschläge kennst. Ein Feiertagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Da diese Tage normalerweise als Ruhetage gelten, dient der Zuschlag als Ausgleich für Arbeitnehmer, die dennoch arbeiten. Der Feiertagszuschlag wird zusätzlich zum regulären Lohn gezahlt und ist in der Regel ein Prozentsatz des regulären Stundenlohns. Die genaue Höhe kann je nach Branche und Tarifvertrag variieren. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen in der eigenen Branche zu informieren. Im Gastgewerbe sind Sonn- und Feiertagszuschläge häufig in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt. Ein Beispiel: Angenommen, du verdienst 12 Euro pro Stunde und arbeitest an einem Feiertag. Mit Ordio behalten Arbeitgeber ganz einfach den Überblick über zu zahlende Zuschläge — jetzt testen!
2. Wie berechnet man den Feiertagszuschlag am 1. Januar? | Die Weihnachtszeit naht — und damit auch die stets wiederkehrende Frage, ob ein Feiertagszuschlag gesetzlich festgelegt ist und vom Arbeitnehmer eingefordert werden kann. Denn längst nicht jeder Betrieb gewährt während dieser Zeit Betriebsurlaub. |
3. Rechtsgrundlagen für den Feiertagszuschlag am Neujahrstag | Plane deinen Betrieb gemeinsam mit deinen Mitarbeitenden. Alle Daten deiner Mitarbeitenden zentral und sicher hinterlegt. |
4. Vergütung am 1. Januar: Was Arbeitnehmer wissen müssen | Arbeitnehmer haben für Arbeit am Ostersonntag keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge, da der Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist. BAG, Urteil vom |
2. Wie berechnet man den Feiertagszuschlag am 1. Januar?
Arbeitnehmer haben für Arbeit am Ostersonntag keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge, da der Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist. BAG, Urteil vom Für die Arbeitsverhältnisse der Kläger gilt ein Manteltarifvertrag, der für die Arbeit an Feiertagen einen Zuschlag in Höhe von Prozent und für die Arbeit an Sonntagen einen Zuschlag in Höhe von 75 Prozent des Stundenentgelts vorsieht. Der Tarifvertrag regelt, dass unter Feiertagsarbeit die an gesetzlichen Feiertagen geleistete Arbeit zu verstehen ist. Bis zum Jahr zahlte die Beklagte für Arbeit am Ostersonntag Zuschläge in Höhe von Prozent und bezeichnete diese in der Entgeltabrechnung als Feiertagsvergütung. Im Jahr zahlte die Beklagte für die Arbeit am Ostersonntag lediglich Sonntagszuschläge in Höhe von 75 Prozent. Mit ihrer Klage machten die Kläger auch für das Jahr die Feiertagszuschläge geltend. Sie begründeten dies damit, dass Ostersonntag und Pfingstsonntag zumindest in der christlichen Welt als Feiertage angesehen würden. Zumindest ergebe sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung, da jahrelang Feiertagszuschläge für die Arbeit am Ostersonntag gewährt wurden.
3. Rechtsgrundlagen für den Feiertagszuschlag am Neujahrstag
Dagegen sind der Dezember sowie der 1. Januar gesetzlich festgelegte Feiertage , an denen das Arbeiten generell untersagt ist. Als Feiertagsarbeit gilt generell die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Feiertags. Auch die Arbeit am Folgetag von 0 Uhr bis 4 Uhr gilt als Feiertagsarbeit, wenn der Dienst am Feiertag begonnen wurde. Einen gesetzlichen Anspruch auf sogenannte Feiertagszuschläge gibt es nicht. Lediglich für geleistete Nachtarbeit an derlei Tagen gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Aufschlag. Finanzielle Anreize für die Feiertagsarbeit sind jedoch ein Motivationshebel, damit Beschäftigte auch an diesen Tagen für dich arbeiten. Da per Gesetz kein Anspruch auf Zuschläge existiert, gelten stattdessen die Abmachungen entweder aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Wenn deine Mitarbeiter an einem Feiertag arbeiten und einen vertraglich vereinbarten Zuschlag erhalten, dann lohnt sich das für sie steuerlich. Als Grundlohn bezeichnet der Gesetzgeber nicht nur den laufenden Arbeitslohn.