Abfindung im folgejahr auszahlen lassen


Sie haben Ihren Aufhebungsvertrag unterschreiben. Doch Ihre Freude wird schnell gedämpft, muss die Abfindung doch versteuert werden. Abhilfe schafft die Fünftelregelung, denn so können Sie eine zu hohe steuerliche Belastung , aufgrund des über mehrere Jahre erwirtschafteten Sondereffekts, in dem Jahr der Auszahlung vermeiden. Das Prinzip: Das Finanzamt addiert ein Fünftel Ihrer Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen und errechnet die Steuer. Zusätzlich wird die Steuer für das Jahreseinkommen ohne die erhaltene Abfindung errechnet. Die Differenz aus diesen beiden Ergebnissen wird nun mit fünf multipliziert und das Ergebnis der Steuer unterworfen. Das ist in der Regel günstiger, als wenn die Besteuerung in einer Summe ohne die Fünftelregelung erfolgen würde. Nehmen wir an, Ihr Jahreseinkommen liegt bei Die Fünftelregelung muss nicht beantragt werden, denn Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet , die Fünftelregelung bei der Auszahlung der Abfindung anzuwenden. Die Voraussetzung ist, dass Sie einen steuerlichen Vorteil haben. abfindung im folgejahr auszahlen lassen

Abfindung im Folgejahr: So lassen Sie sie auszahlen!

Eine steuerliche Gestaltung des Zuflusszeitpunktes ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs BFH erlaubt. Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass die Fälligkeit der Abfindungszahlung in das Folgejahr hinausgeschoben wird, ist dies rechtlich möglich. Zumindest solange die ursprünglich vereinbarte Fälligkeit noch nicht eingetreten ist. Daher sollten sich Arbeitnehmer, die eine Abfindungszahlung am Jahresende erwarten, rechtzeitig Gedanken darüber machen, den Auszahlungszeitpunkt in das Folgejahr zu verschieben, rät Bauer. Startseite Ratgeber Steuern sparen : Auszahlungszeitpunkt von Abfindung verschieben. Ratgeber Steuern sparen Auszahlungszeitpunkt von Abfindung verschieben Artikel teilen. Facebook Twitter Whatsapp E-Mail Drucken Link kopieren. Folgen auf:. Kündigung - und nun? Wann eine Abfindung eine gute Option ist. Ratgeber Partner-Service Anzeige Produktvergleiche Sommerdecke Test Gelschaum-Topper Test Einbauherd-Set Test Besteckset Test Nackenstützkissen Test Hartbodenreiniger Test Geschirrspüler vollintegrierbar Test Babyphone mit Kamera Test Saug-Wisch-Roboter Test Kindermatratze Test mehr anzeigen.

Steuerliche Aspekte der Abfindung im Folgejahr Wer sein Unternehmen verlässt, bekommt häufig eine Abfindung. Das Geld zählt als Einkommen und muss deshalb versteuert werden.
Abfindung im Folgejahr versteuern: Wichtige Tipps Sie haben Ihren Aufhebungsvertrag unterschreiben. Doch Ihre Freude wird schnell gedämpft, muss die Abfindung doch versteuert werden.

Steuerliche Aspekte der Abfindung im Folgejahr

STEUERRAT: Manchmal sind betriebliche Vereinbarungen relativ kompliziert. Es kann hier zu unterschiedlichen Leistungen kommen, die zusätzlich zur Abfindung gezahlt werden. In einem Fall, den das Hessische Finanzgericht entschieden hat, ging es um so genannte Sprinterprämien. Mit einer Sprinterprämie soll die Bereitschaft des Arbeitnehmers vergütet werden, noch vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Unternehmen auszuscheiden. Jetzt Mitglied werden und Steuern sparen! Jetzt online Mitglied werden. Startseite Steuerrat aktuell Steuertipp der Woche Steuertipp der Woche Nr. Steuertipp der Woche Nr. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Interesse des Arbeitgebers vorzeitig aufgelöst wird, erhalten zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes üblicherweise eine Abfindung. Die Abfindung muss - von wenigen Ausnahmen abgesehen - in einem Betrag festgesetzt und zusammengeballt in einem Jahr gezahlt werden. Wird die Abfindung in unterschiedlichen Jahren ausgezahlt, wird die Steuervergünstigung nicht gewährt. Diese bittere Erfahrung musste ein Steuerzahler machen, der in einem Jahr eine Abfindung kassiert und im Folgejahr dann eine so genannte Startprämie für den schnellen Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen hat.

Abfindung im Folgejahr versteuern: Wichtige Tipps

Einen echten Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung gibt es für Arbeitnehmer nur in eher seltenen Ausnahmefällen. Einen echten Anspruch auf eine Abfindung, den ein Arbeitnehmer notfalls auch mit einer Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen könnte, gibt es nur in den folgenden Fällen:. Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt. Eine Kündigungsschutzklage hat also nicht die Verurteilung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung als Ziel, sondern den Erhalt des Arbeitsplatzes. Nur wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist, kann der Arbeitnehmer beantragen, dass das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auflöst und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt. Dies liegt zum einen daran, dass einem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in den allermeisten Fällen zumutbar ist. Zum anderen lassen sich im Verhandlungswege oft höhere Abfindungen erzielen als durch eine gerichtliche Entscheidung.